Zanner FRÄSANLAGEN
SYNCHRON DELTA

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Rudolf Zanner als Einzelunternehmer und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend Kunde bzw. Kunden genannt) für das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (http://fraesanlagen.at/downloads/agb-ZFA.pdf).


2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich, Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt.


3. Preis

3.1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.


4. Zahlung

4.1. Innerhalb 30 Tage nach Abholung bzw. Lieferung. Ab 1.000 Euro Auftragsvolumen 50% Anzahlung, bzw. wie im Angebot angegeben und/oder vereinbart.

4.2. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden.


6. Gewährleistung

6.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe, bzw. wie im Angebot ausgeführt.

6.2. Für gebrauchte Waren gewährleisten wir Funktion bei Übergabe bzw. Abholung.

6.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme mit oder ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

6.4. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.


7. Salvatorische Klausel

7.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.


8. Allgemeines

8.1. Es gilt österreichisches Recht.

8.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

8.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Ehring 8, 5112 Lamprechtshausen).

8.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

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